Es gibt kein einheitliches Verfahren für Deutschland, daher kann hier jedes Bundesland ein oder mehrere Verfahren mach Belieben einsetzen.
Länge | Struktur | ||||||||||||
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FA = Finanzamt, SB = Steuerbezirk |
Die Prüfziffer der Steuernummern wird nach zwei verschiedenen Verfahren berechnet. Einmal wird die Finanzamtsnummer (FA-Nr.) berücksichtigt, das andere Mal nicht. Welches der beiden Verfahren wann angewendet wird hängt vom Finanzamt (FA) und dem Steuerbezirk (SB) ab. Bei der Plausibilitätsrechnung muß der Divisionsrest Null ergeben.
Bei Steuernummern aus den Bereichen
wird die Prüfziffer ohne Einbeziehung der FA-Nr. wie folgt berechnet:
Bei Steuernummern aus den Bereichen
wird die Prüfziffer unter Einbeziehung der FA-Nr. wie folgt berechnet:
Irgendwie scheint sich die enorme Übersichtlichkeit der Steuergesetzgebung bis in die Berechnung der Prüfziffern fortzusetzen.
Inzwischen wird an der Einführung einer bundesweiten Identifikationsnummer gearbeitet, die dann, wie in totalitäten Regimen üblich, für eine flächendeckende Überwachung der Bürger eingesetzt werden wird.
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